Hausordnung des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Eisenberg
Verantwortung und Eigenverantwortung, Achtung des Anderen, soziale Gemeinschaft und Akzeptanz von Wert- und Ordnungsnormen sind wichtige Zielsetzungen unserer Schule.
Unsere Schule versteht sich als Gemeinschaft von Schülern, Eltern und Lehrern. Das Schulleben wird bestimmt durch Partnerschaft von Schülern und Lehrern. Das Leben der Schüler vollzieht sich in der Schulgemeinschaft und in der Klasse.
Das Zusammenleben, Arbeiten, Lehren und Lernen auf den verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen erfordert aus gesetzlichen, sozialen und organisatorischen Gründen die Beachtung grundlegender Normen und Regeln.
Allgemeines
- Jeder Schüler/jede Schülerin ist verpflichtet, zu den Unterrichts- und Vertretungsstunden pünktlich und vorbereitet zu erscheinen. (ThürSchulOrd §4 Teilnahme- und Mitarbeitspflicht; §5 Verhinderung sowie § 30)
- Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, ist die Schule unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen.
- Handys sind im Unterricht auszuschalten, ansonsten werden sie abgenommen und müssen durch die Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden.
- In den Klassenstufen 5 und 6 gilt generelles Handyverbot während der Schulzeit.
Geltungsbereich (Schulbereich)
Zum Schulbereich gehört das gesamte Schulgelände mit den Schulgebäuden (Altbau und Neubau), der Sporthalle und den Pausenhöfen. In diesem Bereich übt der Schulleiter das Hausrecht aus. Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulbereich ohne Genehmigung des Schulleiters nicht gestattet. Alle Besucher haben sich im Sekretariat anzumelden.
Hausöffnung und Unterrichtsbeginn
- Die Schulgebäude sind ab 06.30 Uhr geöffnet. Alle Schüler können bis zum Beginn des Unterrichts den Speiseraum als Aufenthaltsraum benutzen. Die Schüler, die eigene Klassenräume besitzen, nutzen diese als Aufenthaltsraum. Beim ersten Klingelzeichen begeben sich alle Schüler und Lehrer in die Unterrichtsräume.
- Der Unterricht hat pünktlich zu beginnen und zu enden. Sollte ein Lehrer 10 Minuten nach dem Klingelzeichen nicht im Unterrichtsraum sein, so meldet dies der Klassensprecher in der Schulleitung.
- Die Unterrichts- und Pausenzeiten werden durch die Schulkonferenz festgelegt.
Pausenordnung
- In den großen Pausen halten sich alle Schüler der Klassen 5–10 auf dem Pausenhof auf. Der Lehrer verlässt als letzter den Unterrichtsraum und schließt diesen ab. Die Schüler der Oberstufe entscheiden selbständig, ob sie den Pausenhof aufsuchen. Über deren Verbleib in den Fachräumen entscheidet der Fachlehrer.
- Die kleinen Pausen dienen der Vorbereitung auf die folgende Unterrichtsstunde. Mit dem Klingelzeichen zum Stundenbeginn haben die Schüler ihren Platz eingenommen und die notwendigen Unterrichtsmaterialien bereitgestellt.
- Bei schlechtem Wetter wird rechtzeitig abgeklingelt. Die Schüler verbringen die Pause im Unterrichtsraum der folgenden Stunde.
- Die Schließfächer werden vorm Unterricht, in den kleinen Pausen oder am Ende der großen Pause aufgesucht.
- Lehrer und Schüler begeben sich mit dem Vorklingeln zu den Unterrichtsräumen.
- Möchten Schüler die Pausenversorgung im Schülercafe nutzen, so geschieht dies grundsätzlich zum Pausenbeginn oder in den Freistunden.
Ordnung im Schulgelände und Schulgebäude
- Unsere Schule ist der Ort, an dem wir einen Großteil unseres Tages verbringen, an dem man sich wohlfühlen sollte. Deshalb bemühen sich alle Schüler, Lehrer und technischen Mitarbeiter um Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulgelände, einschließlich der Toiletten.
- Jeder Schüler und Lehrer fühlt sich für eine gute Grundordnung verantwortlich.
- Das Werfen von Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen ist im gesamten Schulgelände untersagt
- Die Schule ist befugt, den Schülern Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören, wegzunehmen und sicherzustellen. Dazu zählen im Besonderen Waffen oder Gegenstände, die als solche nutzbar sind, aber auch gewaltverherrlichende, personenbeleidigende sowie Menschenwürde oder Glauben verächtlich machende Darstellungen. Über den Zeitpunkt der Rückgabe bzw. deren weiteren Verbleib entscheidet der Schulleiter.
- Abfälle werden grundsätzlich und umweltbewusst in den aufgestellten Behältnissen deponiert. Das Prinzip der Mülltrennung wird an unserer Schule durch die Nutzung der aufgestellten Trennungssysteme realisiert.
- Der unterrichtende Lehrer hat die Verantwortung dafür, dass der Unterrichtsraum ordentlich verlassen wird. Der Ordnungsdienst reinigt nach jeder Unterrichtsstunde gründlich die Tafel. Nach der letzten Stunde werden in dem jeweiligen Klassen- bzw. Fachraum die Stühle auf die Tische gestellt.
- Das Öffnen der Fenster durch Schüler ist nur mit Einverständnis durch den Lehrer gestattet. Nach der Stunde kontrolliert der Lehrer, dass alle Fenster wieder geschlossen sind.
- Eventuelle Beschädigungen und Mängel sind sofort dem verantwortlichen Lehrer bzw. dem Sekretariat mitzuteilen, damit eine schnellstmögliche Reparatur erfolgen kann.
- Aushänge in Gängen und Treppenhäusern und die erwünschte Schulausgestaltung mit Wandzeitungen sind von der Schulleitung zu genehmigen.
Ordnung in den Fachräumen
- Für die Ordnung und Sicherheit in den Fachräumen ist der jeweilige Fachlehrer verantwortlich.
- Die Schüler betreten die Fachräume des naturwissenschaftlichen Unterrichts nur in Gegenwart des Fachlehrers. Essen und Trinken ist in diesen Fachräumen nicht gestattet.
- Für die Sporthalle gilt die Hallenordnung.
Medieninseln/Internetzugang
Die Nutzung der Medieninsel Raum A 520 ist für Schüler und Lehrer möglich. Der Schlüssel für diesen Raum wird im Sekretariat verwaltet. Dieser wird gegen Unterschrift ausgegeben. (siehe Nutzerordnung Medieninsel)
Schulspeisung
- Der ausgewiesene Zeitplan der Esseneinnahme ist unbedingt einzuhalten.
- Die Esseneinnahme erfolgt gesittet und ruhig.
- Die aufsichtsführenden Lehrer achten auf einen reibungslosen Ablauf der Esseneinnahme.
- In der Mensa ist eine entsprechende Anstellordnung einzuhalten. Keiner drängelt sich vor. Älteren Schülern kommt hierbei eine Vorbildwirkung zu.
- Nach der Esseneinnahme wird das Geschirr zurückgestellt, die Essenreste werden entsorgt und die Tische gesäubert.
- Der Speiseraum und die Pausenhalle kann von Schülern außerhalb der Essenpause und in den Freistunden als Aufenthaltsraum genutzt werden.
Beschädigungen im Schulgelände und am Inventar
- Mutwillige Beschädigungen im Schulgelände, am Inventar, an Lehr- und Lernmitteln gehen zu Lasten des Schülers bzw. seiner Erziehungsberechtigten.
- Zur Verhinderung von Diebstählen oder Verlusten sind größere Geldbeträge oder Wertgegenstände nicht zur Schule mitzubringen. Bei Verlusten oder Beschädigungen übernimmt der Schulträger keine Haftung.
Abstellen von Fahrzeugen
- Schüler haben keinen Anspruch auf einen PKW-Parkplatz im Schulgelände. Mopeds und Fahrräder sind auf den zugewiesenen Plätzen abzustellen. Die Benutzung der Fahrzeuge und Fahrräder im Schulgelände hat mit Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme zu erfolgen (Schrittgeschwindigkeit). Während der Hofpausen ist die Fahrzeugbenutzung zu vermeiden.
- Kraftfahrzeuge des Lehrpersonals werden nur auf den dafür eingerichteten Parkplätzen mit Sondergenehmigung geparkt.
Verlassen des Schulgeländes
- Schüler ab der Klasse 7 dürfen das Schulgelände während der Freistunden dann verlassen, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Schüler dies selbst beantragen. Auf die besondere Problematik des Versicherungsschutzes wird hingewiesen.
- Beabsichtigt ein Schüler ab Klasse 10 (bei Krankheit o.ä.) den Unterricht oder dieSchule vorzeitig zu verlassen, hat er sich im Sekretariat abzumelden. Er erhält eine schriftliche Information für die Erziehungsberechtigten, die er am Tag nach der Krankheit unterschrieben beim Klassenlehrer abzugeben hat. Der Schüler entschuldigt sich auch beim Fachlehrer der nachfolgenden Stunde.
- Die Schüler der Klassen 5–9 melden sich bei Krankheit im Sekretariat. Das Elternhaus wird informiert und der Schüler ggf. abgeholt.
Rauchen, Alkohol und Gefährdung
- Der Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln ist im gesamten Schulgelände verboten. Weiterhin ist es untersagt, Gegenstände, die die Gesundheit und das Leben anderer gefährden, in die Schule mitzubringen.
- Das Rauchen ist in den Schulgebäuden, der Turnhalle sowie auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich untersagt.
- Der Besitz und die Handhabung von Waffen, Reizgas, pyrotechnischen Erzeugnissen und ähnlicher gefährlicher Gegenstände sind im gesamten Schulgelände ausdrücklich verboten.
Verhalten bei Unfällen und Havarien
- Bei Unfällen wenden sich die Schüler zur Ersten Hilfe sofort an einen Lehrer oder technischen Angestellten. Sanitätskästen befinden sich im Sekretariat, in den Fachkabinetten sowie im Sportlehrerzimmer.
- Alarm wird durch ein Notsignal ausgelöst. Alle Schüler, Lehrer und auch das technische Personal verlassen unverzüglich das Schulgebäude und versammeln sich auf dem Schulhof gemäß dem Evakuierungsplan.
Sonstiges
Fundgegenstände sind im Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben.
Inkrafttreten und Bekanntgabe
- Diese Hausordnung basiert auf Grundlage der Thüringer Schulordnung und des Thüringer Schulgesetzes. Sie wurde von der Lehrer- und Schulkonferenz beraten und tritt am 01.11.2015 in Kraft.
- Vorbehaltlich neuer gesetzlicher Grundlagen sind Änderungen in einzelnen Punkten möglich. Für bestimmte Bereiche der Ordnung und Sicherheit im Schulgelände werden gesonderte Anweisungen erlassen.
- Schüler, die gegen diese Hausordnung erheblich oder in grober Weise verstoßen, werden entsprechend dem Thüringer Schulgesetz und anderer rechtlicher Bestimmungen zur Verantwortung gezogen.
Eisenberg, den 15.10.2015
Riebel
Schulleiter