Häufig gestellte Fragen

Ich möchte ein Schließfach für mein Kind. Warum muss ich zwei Anträge ausfüllen?

Die Mitgliedschaft im Schulförderverein ist Voraussetzung für ein Schließfach. Nur Mitglieder (bzw. deren Kinder) können ein Schließfach bekommen.

Da aber nicht alle Mitglieder ein Schließfach benötigen, ist der Nutzungsvertrag eine separate Vereinbarung.

Ist mir als Mitglied ein Schließfach garantiert?

Leider können wir als Verein keine Garantie geben. Je nach Stärke der Jahrgänge können Engpässe auftreten. In den letzten Jahren hat die Anzahl der Schließfächer jedoch ausgereicht.

Wie viele Schlüssel bekomme ich zu meinem Schließfach?

Zu jedem Schließfach geben wir zwei Schlüssel aus. Es können also auch zwei Geschwisterkinder ein Schließfach gemeinsam nutzen.

Wozu muss im Nutzungsvertrag die Körpergröße des Kindes angeben?

Die Schließfächer sind in fünf Reihen übereinander angeordnet, so dass kleinere Schüler/Schülerinnen die oberen Schließfächer ggf. schwer erreichen können.

Deshalb versuchen wir, die Körpergröße bei der Zuteilung zu berücksichtigen.

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